EU-Verordnungen 244/2009 und 1194/2012
Die EU-Verordnung 244/2009 befasst sich mit der Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen.
Sowie 1194/2012 für die Lampen mit gerichtetem Licht
Bis vor einigen Jahren diente der Energieverbrauch von Glühlampe als DAS Maß für Helligkeit. Daher geben wir bei unseren LEDON LED-Lampen auch das entsprechende Glühlampenäquivalent an (z.B.: 7 Watt LED Lampe ersetzt 40 Watt Glühlampe)
Die Vergleichswerte für Allgebrauchtslampen sind in der EU-Verordnung 244/2009 festgeschrieben.
Die Details hierzu finden sich in EU-Verordnung 244/2009 als PDF
(Siehe Tabelle 6)
Aber: Die Helligkeitswirkung von LEDs ist von verschiedenen Einflüssen abhängig:
- Leuchten-Art
- Lampenposition
Vor allem LED-Spots, aber auch LED-Lampen strahlen Licht überwiegend in eine Richtung ab. Entsprechend gilt seit 2012 für Lampen mit gerichtetem Licht (z.B. MR16) folgende Verordnung.
EU-Verordnung 1194/2012 als PDF
Dadurch können LED-Lampen mit einem niedrigeren Glühlampenäquivalent (zum Beispiel 35 Watt statt 40 Watt) trotzdem eine hellere Ausleuchtung bewirken.